Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19549
VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913 (https://dejure.org/2021,19549)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913 (https://dejure.org/2021,19549)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 4 ZB 20.31913 (https://dejure.org/2021,19549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,19549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EMRK Art. 3; GRC Art. 4; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Behandlung von anerkannten Schutzberechtigten in Griechenland und der Garantieerklärungen für Familien

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; MRK, Art 3; EUGrdRCh, Art 4; AsylG, § 78 Abs 4
    Irak: Griechenland: Ohne Zusicherung für vulnerable, sechsköpfige Familie keine adäquate Unterkunftsmöglichkeit in Griechenland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen Gewährung internationalen Schutzes in anderem Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine grundsätzliche Bedeutung; Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen Gewährung internationalen Schutzes in anderem Mitgliedstaat (Griechenland); drohende Obdachlosigkeit einer Familie mit minderjährigen Kindern; generelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Danach fallen systemische, allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen nur dann unter Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC, wenn sie eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen, die von sämtlichen Umständen des Einzelfalles abhängt und die dann erreicht wäre, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. - Rn. 89 bis 91; U.v. 19.3.2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 91 bis 93; B.v. 13.11.2019 - C-540/17 u.a., Hamed u.a. - Rn. 39; zusammengefasst in BVerwG, U.v. 17.6.2020 - 1 C 35/19 - juris Rn. 27).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Danach fallen systemische, allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen nur dann unter Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC, wenn sie eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen, die von sämtlichen Umständen des Einzelfalles abhängt und die dann erreicht wäre, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. - Rn. 89 bis 91; U.v. 19.3.2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 91 bis 93; B.v. 13.11.2019 - C-540/17 u.a., Hamed u.a. - Rn. 39; zusammengefasst in BVerwG, U.v. 17.6.2020 - 1 C 35/19 - juris Rn. 27).
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Danach fallen systemische, allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen nur dann unter Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC, wenn sie eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen, die von sämtlichen Umständen des Einzelfalles abhängt und die dann erreicht wäre, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. - Rn. 89 bis 91; U.v. 19.3.2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 91 bis 93; B.v. 13.11.2019 - C-540/17 u.a., Hamed u.a. - Rn. 39; zusammengefasst in BVerwG, U.v. 17.6.2020 - 1 C 35/19 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Danach fallen systemische, allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen nur dann unter Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC, wenn sie eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen, die von sämtlichen Umständen des Einzelfalles abhängt und die dann erreicht wäre, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. - Rn. 89 bis 91; U.v. 19.3.2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 91 bis 93; B.v. 13.11.2019 - C-540/17 u.a., Hamed u.a. - Rn. 39; zusammengefasst in BVerwG, U.v. 17.6.2020 - 1 C 35/19 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Es entspricht der Rechtsprechung u.a. des Bundesverfassungsgerichts, dass es bei einer ansonsten drohenden Gefahr einer Behandlung im Sinne von Art. 3 GG unter Umständen erforderlich sein kann, vor einer Abschiebung in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen, dass diese Gefahr im Einzelfall ausgeräumt ist; dies kann z.B. die Zusicherung beinhalten, dass die jeweiligen Schutzberechtigten bei der Übergabe an die Behörden des Zielstaats eine Unterkunft erhalten (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2017 - 2 BvR 157/17 - Rn. 16 und 22).
  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 20 ZB 19.31553

    Generelle Zusicherungen eines EU-Mitgliedstaates bei Überstellung von

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Die allgemeine Erklärung der griechischen Regierung vom 8. Januar 2018, die für rückkehrende Schutzberechtigte geltenden Regelungen einzuhalten, ist jedenfalls keine derartige individuelle Erklärung über die Gewährleistung einer Unterkunft speziell für die Kläger (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 1.4.2021 - 23 ZB 19.30405 - juris Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 20 ZB 19.31553 - Rn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 4 ZB 17.31091

    Gruppenverfolgung aller Personen mit Zugehörigkeit zur sunnitischen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (BayVGH, B.v. 21.9.2017 - 4 ZB 17.31091 - juris Rn. 8 f. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 10.02.2020 - 5 L 581/18

    Anerkannte, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder erniedrigende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    In einer zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus (B.v. 10.2.2020 - 5 L 581/18.A - juris Rn. 34) heißt es indes, dass Familien mit kleinen Kindern besondere Schwierigkeiten bei der Unterkunftsfindung haben dürften.
  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 19.30405

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 4 ZB 20.31913
    Die allgemeine Erklärung der griechischen Regierung vom 8. Januar 2018, die für rückkehrende Schutzberechtigte geltenden Regelungen einzuhalten, ist jedenfalls keine derartige individuelle Erklärung über die Gewährleistung einer Unterkunft speziell für die Kläger (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 1.4.2021 - 23 ZB 19.30405 - juris Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 20 ZB 19.31553 - Rn. 20 f.).
  • VG Trier, 28.09.2022 - 7 K 1357/22

    Dublin-Bescheid mit dem Ziel Ungarn im Fall einer vierköpfigen Familie

    Zunächst ist die Erklärung Ungarns vom 17. Mai 2022 ausreichend für den konkreten Fall der Kläger individualisiert (vgl. zu diesem Erfordernis: BayVGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 4 ZB 20.31913 -, Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht